Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und FernsehprogrammenRundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und ZubehörFernseh- und audiovisuelle GeräteDienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen
Konzessionsvergabe zur Vermietung von TV- und Elektrogeräten an Gefangene im Justizvollzug NRW ab den 01.10.2024, zunächst für ein Jahr. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung auf max. vier Jahre (bis 30.09.2028). Durchschnittlich sind ca. 8.300 Mietverträge abgeschlossen.
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Titel
Auftragnehmer
Schaetzwert
Vergabewert
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Konzessionsvergabe zur Vermietung von TV-und Abspielgeräten an Gefangene im Justizvollzug NRW