Beschreibung
Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung. | Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung. | Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung. | Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung. | Detailierte Information entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung