Beschreibung
Es handelt sich um mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- u. Abbrucharbeiten anfällt wie z.B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel u. Kalksandstein. In der Regel wird eine Kantenlänge von 0,50 m beim Bauschutt nicht überschritten (Ausnahme: in der anteiligen Menge der Friedhöfe können Grabsteine, welche diese Kantenlänge über-schreiten, enthalten sein). | Es handelt sich um nicht verwertbares Material. wie z.B. Rigipsplatten, Gasbetonsteinen etc. Es kann verschiedenste Fehlwürfe wie Holzreste, Styroporreste, Eimer mit Mörtelresten, Kabelreste, gemischte Baustellenrestabfälle in Säcken in variablen Mengenanteilen enthalten. Gegenstand der beschriebenen Leistung ist die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen der AVV-Nummer 17 09 04. Gemäß § 2 Abs. 2a BEHG (i. V. m. Anlage 2, Teil 5) unterliegen diese Abfälle der CO2-Abgabepflicht.