Beschreibung
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg beabsichtigt, vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Stadtvertretung Neubrandenburg, welche am 18. Juni 2026 eingeholt werden soll, die Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH (nachfolgend: VZN) mit einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Bereich des Stadtmarketings mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der wirtschaftlichen und touristischen Erschließung und Entwicklung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sowie der Steigerung der Attraktivität des Stadtgebietes insbesondere als Wohn- und Hochschulstandort zu betrauen. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hält 100 % vom Stammkapital der Gesellschaft. Die Betrauung erfolgt auf der Grundlage der Entscheidung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind [(2012/21/EU), ABI. EU Nr. K (2011) 9380 vom 31. Januar 2012; Freistellungsbeschluss]. Eine Leistungserbringung im steuerlichen Sinne wird mit dem auszustellenden Betrauungsakt nicht vereinbart. Die erstmalige Betrauung wird für einen Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 vorgenommen. Es ist beabsichtigt, eine Betrauung für eine Folgeperiode durch erneuten Beschluss der Stadtvertretung im Verlaufe eines Jahres vor Ablauf des vorgenannten Betrauungszeitraums zu erlassen. Hierüber ergeht eine weitere öffentliche Bekanntmachung. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg beabsichtigt, die der VZN übertragenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) durch eine jährliche Zuwendung in Höhe eines Jahresfehlbetrages zuzüglich einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung (Ausgleichzahlung) sowie durch Investitionszuschüsse, deren beider Höhen sich jährlich aus dem festgestellten Wirtschaftsplan der VZN ergibt und in dem Haushaltsplan der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg veranschlagt ist, zu fördern. Der für die jährliche Ausgleichszahlung ermittelte Betrag wird sich voraussichtlich auf 250.000 bis 300.000 Euro belaufen. Aus der Betrauung folgt kein Rechtsanspruch der VZN auf die Ausgleichszahlungen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg. Zur Vermeidung einer Überkompensierung gemäß Art. 6 des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 sind geeignete Maßnahmen im Betrauungsakt vorgesehen. Die Gewährung jährlicher Ausgleichzahlungen und Investitionszuschüsse im Rahmen der vorgesehenen Betrauung wird auf der Internetseite der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg bekannt gemacht unter: www.neubrandenburg.de.