Beschreibung
Der Generalunternehmer (GU) übernimmt im Rahmen eines funktionalen Bauvertrags folgende Leistungen: Ausführungsplanung - Erstellung der vollständigen Ausführungs-, Werk- und Detailplanung auf Basis der genehmigten Entwurfsplanung und funktionalen Leistungsbeschreibung - Technische Detailplanung (Bau, TGA, Freianlagen) - Einhaltung der genehmigten Entwurfsplanung, eine abweichende Bauweise durch Umplanung des Tragkonzepts ist möglich - Berücksichtigung der Anforderungen gemäß DIN-Vorgaben, Versammlungsstättenverordnung und Energieeffizienzhausstandard "40+" - Sollten Änderungen an der Genehmigungsplanung erforderlich sein, gilt Folgendes: o Änderungen durch den Auftragnehmer, die einen Nachtrag zur Baugenehmigung (z. B. Ändern der Statik durch Einsatz einer anderen Bauweise) erfordern, gehen zu seinen Lasten (und sind im Pauschalfestpreis abzubilden)). o Er trägt alle daraus entstehenden Kosten, z. B. Gebühren, Honorare, Gutachten, Verzugs- oder Schadensersatzansprüche. o Vor Umsetzung solcher Änderungen muss der Auftragnehmer diese schriftlich anzeigen und die Zustimmung des Auftraggebers einholen. - Einreichung erforderlicher Änderungsanträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - Sicherstellung der Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften Bauausführung - Schlüsselfertige Errichtung der Sporthalle inklusive aller Nebenanlagen und Außenbereiche - Koordination und Steuerung aller Nachunternehmerleistungen - Umsetzung der baulichen Anforderungen für Barrierefreiheit, Versammlungsstätte und Schul- und Vereinsport-Nutzung - Errichtung der technischen Gebäudeausstattung inklusive Lüftung, Heizung, PV-Anlage, E-Mobilität sowie technische und bauliche Maßnahmen zu vorbeugendem Brandschutz Freianlagen und Infrastruktur - Herstellung der Zufahrten, Stellplätze, Feuerwehrflächen, Grünflächen und Spielbereiche - Integration von Biodiversitätszonen und Oberflächenentwässerung - Wiederherstellung und Ergänzung angrenzender Grün- und Wegeflächen Dokumentation und Übergabe - Erstellung der Revisionsunterlagen, Wartungskonzepte und Bestandsdokumentation - Durchführung der Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber. Die technisch und gesetzlich erforderlichen Abnahmen werden durch vom AG beauftragte Sach-verständige durchgeführt. Der Generalunternehmer erhält für sämtliche erforderlichen Leistungen - einschließlich der Ausführungs-, Werk- und Detailplanungen, der Bauausführung sowie der Übergabe eines bezugsfertigen Bauwerks - einen Pauschalfestpreis, der sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig abdeckt. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand können insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.