Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Ausschreibungsgegenstand ist ein Kontingent zur IT-Dienstleistungsunterstützung ohne Abrufverpflichtung zur Unterstützung der Produkteinheit Vermittlung im IT-Systemhaus der BA in Höhe von 456.000 Personenstunden (PS) bzw. 57.000 Personentagen (PT). Die Leistungen sind im Rahmen der Servicezeiten zu erbringen. Die geschätzte Abrufmenge beträgt 456.000 PS (dies entspricht 57.000 PT à 8 PS), wovon der Auftragnehmer geschätzt 45.600 PS in den Räumlichkeiten der BA in Nürnberg bzw. Fürth und geschätzt 410.400 PS außerhalb der Räumlichkeiten der BA (mit Remotezugriff auf das BA-Netz) zu leisten hat. Der Anteil an Remotearbeit kann je nach Situation auch über- und unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 68.400 PT. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln. | Ziel der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Ausschreibungsgegenstand ist ein Kontingent zur IT-Dienstleistungsunterstützung ohne Abrufverpflichtung zur Unterstützung der Produkteinheit Beratung im IT-Systemhaus der BA in Höhe von 192.000 Personenstunden (PS) bzw. 24.000 Personentagen (PT). Die Leistungen sind im Rahmen der Servicezeiten zu erbringen. Die geschätzte Abrufmenge beträgt 192.000 PS (dies entspricht 24.000 PT à 8 PS), wovon der Auftragnehmer geschätzt 19.200 PS in den Räumlichkeiten der BA in Nürnberg bzw. Fürth und geschätzt 172.800 PS außerhalb der Räumlichkeiten der BA (mit Remotezugriff auf das BA-Netz) zu leisten hat. Der Anteil an Remotearbeit kann je nach Situation auch über- und unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 28.800 PT. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.