Beschreibung
Unterhaltsreinigung: 18.780,45 m²/mtl. Reinigungsfläche; Generalreinigung: 390,76 m²/Reinigung; Grundreinigung: 400,47 m²/Reinigung; Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen. Voraussetzungen: Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 7 SprengG; Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1.SprengV; Befähigungsnachweise Reinigungspersonal nach § 20 SprengG.