Beschreibung
Die umzubauende Fläche umfasste etwa 1350 m2 Nutzfläche. Das Raumprogramm ist der Belegungsplanung zu entnehmen. In die Grundstruktur (Erschließung, Zimmerstruktur etc.) des Gebäudes wird im Wesentlichen nicht eingegriffen. Für einen funktionierenden Betrieb sind lediglich Anpassungsmaßnahmen der Räumlichkeiten aufgrund der Raumschnitte erforderlich. Hierzu zählen bspw. Abbrucharbeiten sowie Trockenbau-, Maler-, Bodenbelags- und Schreinerarbeiten. Die beiden Gebäudeteile sind aktuell nur im Erdgeschoss baulich miteinander verbunden. Eine Verbindung beider Gebäudeteile ist jedoch aus betriebsorganisatorischer Sicht auf den Ebenen 1, 2 und dem Dachgeschoss einzuplanen. Eine natürliche Belichtung ist hierbei vorzusehen. Der Verbindungsbau muss aus Sicht der Tragwerksplanung mit der Objektplanung entwickelt und hinsichtlich einer kostengünstigen Lösung bewertet werden. Hierbei ist der Höhenunterschied der Gebäudeteile mittels einer Treppe aufzunehmen. In beiden Gebäudeteilen fehlt der zweite bauliche Rettungsweg sowie Abschlüsse zum notwendigen Treppenhaus. Hierfür müssen bauliche Maßnahmen zur Schaffung des zweiten Rettungsweges (Fluchttreppenhaus) umgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob die geschaffene Verbindung der Gebäudeteile einen der beiden baulichen zweiten Rettungswege kompensieren können um Kosten für ein zweites außenliegendes Treppenhaus einzusparen. Zur Sicherstellung des Betriebes der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind entsprechende Sicherungs- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen Umrüstung aller Fenster zur Abschließbarkeit sowie weitere Maßnahmen zur Kontrolle der Zugänglichkeit des Hauses. Ebenfalls zu den Sicherungsmaßnahmen gehört die Sicherung der Außenanlagen. Es ist zu prüfen inwiefern eine Abschirmung (Zaunanlage) gegenüber der Bahnlinie möglich ist.