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Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume | Ingenieurleistung der Tragwerksplanung | Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär | Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro active

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Veroeffentlicht
14.01.2026
Frist
22.01.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Region (NUTS)
DEB24 (Rheinland-Pfalz)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dienstleistungen von Architekturbüros
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
24617-2026

Beschreibung

a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Ge- bäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leis- tungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stun- densätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikati- onskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis- tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungs- phase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 6/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi- schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt. | a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Trag- werksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungs- phase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Überein- stimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Wärmeschutznachweis nach GEG Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf opti- miert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt. | a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Tech- nische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be- nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagengrup- pen 1-3 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt. | a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Tech- nische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be- nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagengrup- pen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stun- densätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. c) Schätzun