Beschreibung
Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmerin (BTC AG) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig. Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der BTC AG (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag über den Betrieb und die Zurverfügungstellung einer Gateway-Administrations-Software und einer Messdaten-Management-Software, jeweils als Software as a Service mit einer Laufzeit (inkl. Option) bis 31.12.2026. Die Laufzeit des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der Entgelte bis zum 31.12.2029 (zzgl. Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr) verlängert werden. Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des angestrebten Vertrags. Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw. Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software an mehrere Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung. Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten bindet. Auch aufgrund der konkret zu erwartenden, deutlich steigenden Anzahl von intelligenten Messsystemen muss die AG insbesondere die IT-Systemlandschaft und Software-Architektur anpassen und weiter entwickeln. Innerhalb der strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert. Ungeachtet der Tatsache, dass ein 1:1 Produkt am Markt nicht beschaffbar ist, erfordert ein Wechsel der GWA/MDM-Software einen komplett neuen Aufbau aller Prozesse, Schnittstellen, Anpassungen an den Umsystemen und in der Marktkommunikation über eine Zeitdauer von mindestens 3 Jahren. Die Stromnetz Berlin GmbH hat nicht ausreichend Kapazitäten, um zusätzlich den parallelen Neuaufbau der GWA/MDM-Software sicherzustellen. Folgende Risiken bestehen: - unzureichende Erfüllung gesetzlicher Anforderungen; ggf. Fristverletzungen und Verletzungen der Marktkommunikation - Risiken aufgrund der Datenmigration; Einhaltung der DSGVO-Anforderungen, Archivierungsfristen und Belegbarkeit von Daten ggü. Prüfern - Unzureichende Erfüllung von Anforderungen der IT-Sicherheit, Anbindung der Rechenzentren, Aufbau von Redundanzen, Sicherstellung der Ausfallsicherheit - Risiken im Zusammenhang mit der Anbindung aller benötigten Umsysteme und deren reibungsloser Funktion (stabiler Betrieb) - Risken im Zusammenhang mit der unzureichenden bzw. nicht rechtzeitigen Schulung von Mitarbeitern Schließlich wäre ein Wechsel auch unwirtschaftlich. Die Kosten für einen Wechsel belaufen sich auf mehrere Millionen Euro (zzgl. Aufwand für die Schulung von Mitarbeitern und Dienstleistern sowie den parallelen Betrieb von alter und neuer Software). Nach den Markterkenntnissen übersteigen überdies die Lizenzkosten möglicher Alternativen die Lizenzkosten der aktuellen GWA/MDM-Software deutlich.