Zur Sicherung und Aufrechterhaltung des IT-technischen Betriebszustandes ("IT-Betrieb") für die Einrichtungen des Auftraggebers eingesetzten Softwarelösungen sind sog. AMS-Leistungen erforderlich. Diese sind Gegenstand der Beschaffung. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu entnehmen.