Beschreibung
Präqualifikationsverfahren für nicht begehbare Kabelkompaktstationen - Schaltstelle bis 4 Kabelfelder. Nicht begehbare Kabelkompaktstationen für Schaltstelle bis 4 Kabelfelder: Herstellung und Lieferung von nicht begehbaren, fabrikfertigen Kabelkompaktstationen mit Betonbaukörper. Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen und Projektverträgen. Bereits präqualifizierte Lieferanten brauchen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen. | Präqualifikationsverfahren für nicht begehbare Kabelkompaktstationen - Netzstation bis 630 kVA. Nicht begehbare Kabelkompaktstationen Netzstation bis 630 kVA: Herstellung und Lieferung von nicht begehbaren, fabrikfertigen Kabelkompaktstationen bis 630 kVA mit Betonbaukörper. Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen und Projektverträgen. Bereits präqualifizierte Lieferanten brauchen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen. | Präqualifikationsverfahren für nicht begehbare Kabelkompaktstationen - Übergabestation bis 630 kVA. Nicht begehbare Kabelkompaktstationen Übergabestation bis 630 kVA: Herstellung und Lieferung von nicht begehbaren, fabrikfertigen Kabelkompaktstationen bis 630 kVA mit Betonbaukörper. Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen und Projektverträgen. Bereits präqualifizierte Lieferanten brauchen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen. | Präqualifikationsverfahren für nicht begehbare Kabelkompaktstationen - Netzstation bis 1.000 kVA. Nicht begehbare Kabelkompaktstationen Netzstation bis 1.000 kVA: Herstellung und Lieferung von nicht begehbaren, fabrikfertigen Kabelkompaktstationen bis 1000 kVA mit Betonbaukörper. Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen und Projektverträgen. Bereits präqualifizierte Lieferanten brauchen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen. | Präqualifikationsverfahren für nicht begehbare Kabelkompaktstationen - Übergabestation bis 1.000 kVA. Nicht begehbare Kabelkompaktstationen Übergabestation bis 1.000 kVA: Herstellung und Lieferung von nicht begehbaren, fabrikfertigen Kabelkompaktstationen bis 1000 kVA mit Betonbaukörper. Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen und Projektverträgen. Bereits präqualifizierte Lieferanten brauchen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen. | Präqualifikationsverfahren für begehbare Kabelstationen - Netzstation bis 2 x 1.000 kVA. Begehbare Kabelstationen bis 2 x 1.000 kVA: Herstellung und Lieferung von begehbaren, fabrikfertigen Kabel-Transformatorenstationen bis 2 x 1.000 kVA mit Betonbaukörper. Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen und Projektverträgen. Bereits präqualifizierte Lieferanten brauchen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen.