Beschreibung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer/zur Brandschutzhelferin gemäß • Arbeitsschutzgesetz §10 Abs.2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ • DGUV Vorschrift 1 §22 Abs.2 „Notfallmaßnahmen“ • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“ • DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ • Brandschutzordnung der Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Einsicht nach Vertragsunterzeichnung) | Evakuierungsübungen Ziel ist, die in den Kitas vorhandene Brandschutzordnung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Gemeinsam mit der Kitaleitung soll die Brandschutzordnung kurz durchgesprochen werden. • Anhand der örtlichen Gegebenheiten wird der „Ort des Ereignisses“ für die Evakuierungsübung festgelegt. Schwerpunktmäßig sind hier problematische Bereiche auszuwählen. • Es ist besonders auf Kinder unter 3 Jahren und ggf. auf Kinder mit Behinderungen einzugehen. • Die Feuerwehr ist vor Beginn der Übung zu informieren, um Fehlalarme und das Ausrücken der Feuerwehr auszuschließen. • Mittels Nebel soll eine Verrauchung simuliert werden. Es muss hier ggf. auch auf behinderte Kinder und deren besondere Anforderungen Rücksicht genommen werden. • Es erfolgt eine automatische oder manuelle Alarmierung. • Anhand der vorhandenen Flucht- und Rettungswegpläne soll die Räumung erfolgen. • Die Räumung der einzelnen Bereiche der Kita wird beobachtet und am Sammelpunkt mit den Mitarbeitenden kurz besprochen. Die Dokumentation erfolgt auf der entsprechenden Seite der Brandschutzordnung einschließlich des Vermerks von Erkenntnissen, festgestellten Mängeln bzw. notwendigem Nachholbedarf. • Sollten in einer Kita Rettungsschläuche zum Evakuieren vorhanden sein, muss der Termin zur Durchführung der Übung mit der Firma für die Wartung der Rettungsschläuche koordiniert werden. Die Rettungsschläuche sind für die Evakuierungsübung auf jeden Fall einzusetzen. Bitte geben Sie den Preis pro Evakuierungsübung an. | Die Einrichtungen der Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH werden jährlich gemäß ASIG begangen. Sie leiten die Begehungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Weitere Teilnehmer der Begehung sind die Kitaleitung, die Sicherheitsbeauftragten sowie vereinzelt die internen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat und die Arbeitsmedizinerin. Auf Grundlage ihrer Empfehlungen werden notwendige Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden festgelegt. Die Begehungen werden auf die Grundbetreuung gemäß DGUV V2 angerechnet.