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Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Gemeinde Bühlertann active

Auftraggeber
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch -Hall
Veroeffentlicht
12.01.2026
Frist
20.01.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Region (NUTS)
DE11A (Baden-Wuerttemberg)
CPV-Codes
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
15822-2026

Beschreibung

Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Bühlertann beabsichtigt der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz in „grauen Flecken“ errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 39,6 km Verlegestrecke - davon ca. 20,5 km in Bestand und 5,5 km Hausanschluss), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 315 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. April 2021 („Gigabit-Richtlinie“) sowie der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31. März 2023 und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10. September 2021 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 08. Juli 2022 (832.6/10-22 01BW21118 – Gigabit-Richtlinie / Hellgraue Flecken), sowie vom 09. Oktober 2023 (832.6/10-23 03BW20307 – Gigabit-Richtlinie 2.0 / Dunkelgraue Flecken) ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 11. Oktober 2022 als Anlage B beigefügt.

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