Beschreibung
Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Die Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09).