Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer Plattform zur klinischen Zusammenarbeit (PkZ) mit zugehörigem Servicevertrag. Diese Plattform zur klinischen Zusammenarbeit (PkZ) muss als Standortübergreigendes System alle Anforderungen an einen Workflowmanager für den Einsatz an mehreren Standorten und deren Abteilungen eines Maximalversorgers mit Zugehörigkeit zur CRITIS-Infrastruktur praxistauglich abbilden. Diese Plattform zur klinischen Zusammenarbeit (PkZ) muss alle Anforderungen an ein radiologisches Befundungssystem (Befundviewer) eines Maximalversorgers erfüllen. Diese Plattform zur klinischen Zusammenarbeit (PkZ) muss zudem einen Universalviewer für alle klinischen Arbeitsplätze bereitstellen. Diese Plattform zur klinischen Zusammenarbeit (PkZ) muss über eine VNA-Softwarelösung (Vendor Neutral Archive) verfügen. Die Plattform zur klinischen Zusammenarbeit (PkZ) muss für Patienten aller Altersgruppen geeignet und zugelassen sein. Dieses System muss alle in Deutschland geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen für den Betrieb am Patienten bei einem klinischen Maximalversorger erfüllen. Das angebotene System muss damit auch die Anforderungen aus dem aktuellen Behandlungsangebot der RoMed Kliniken erfüllen. Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptieren Sie alle geltenden Bedingungen. Mit der Angebotsabgabe werden die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten Dokumente akzeptiert. Sowohl der Servicevertrag als auch die Lizenzkosten müssen mit einer Laufzeit von 8 Jahren angeboten werden. Während der Laufzeit des Vertrages darf keine Preisänderung vorgenommen werden. Die Service- und Lizenzkosten sind ein Teil der Bewertungsmatrix und somit zuschlagsrelevant. Eine Beauftragung erfolgt mit dem Zuschlag. Der Auftragnehmer übernimmt für alle Komponenten mindestens eine 24-monatige Gewährleistung. Der Auftraggeber deckt die Kosten für die Investitionsmaßnahme mit Mitteln aus Fördermitteln des KHZG "Fördertatbestand 7". Der Gesamtmaßnahme wurden für die Investition Mittel in Höhe von 927.952 EUR netto und für Lizenzkosten, Wartungs- und Servicekosten Mittel in Höhe von 301.946 EUR netto für den gesamten Zeitraum von 3 Jahren bereitgestellt. Aus diesem Grund soll ein Vergabeverfahren gemäß §15 VgV durchgeführt werden. Da weitere Mittel des Auftraggebers unter keinen Umständen zur Verfügung stehen, dürfen die für das Projekt freigegebene Beträge nicht überschritten werden. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass eine der Höchstpreisgrenzen nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Vergabe abzubrechen und das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV. Angebote welche den festgesetzten Höchstbetrag in Höhe von 927.952 EUR netto für die Investition überschreiten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.