Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der IT-Beratung, Qualitätssicherung und Unterstützung bei der Projektsteuerung für das Gesamtprojekt LOGINEO NRW. Das MSB realisiert das Projekt LOGINEO NRW, eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform, mit der die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt werden soll. Durch eine speziell entwickelte Software-Lösung auf Basis von Open Source-Komponenten soll den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern eine webbasierte Umgebung zur Verfügung gestellt werden, die nach einer einmaligen Anmeldung Zugriff auf mehrere Anwendungen bietet. Das MSB nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr, wozu rund 5.500 Schulen, circa 200.000 Lehrkräfte und 2,5 Millionen Schüle-rinnen und Schüler gehören. Ein wesentliches Aufgabenfeld des MSB ist die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen. . LOGINEO NRW besteht im Kern aus drei großen Komponenten: Dem Hauptsystem, dem LOGINEO NRW Lernmanagementsystem (LMS - Moodle) sowie dem LOGINEO NRW Messenger und dem hierin integrierten Videokonferenztool Jitsi. Diese drei Komponenten werden derzeit von drei unterschiedlichen Dienstleistern betrieben, die für die Leistungserbringung z. T. auch Nachunternehmer einsetzen. Die Vielzahl unterschiedlicher Dienstleister führt zu einem hohen Abstimmungsbedarf im Bereich des Betriebs LOGINEO NRW. Dieser beeinträchtigt maßgeblich die Servicequalität, den Nutzersupport und die Geschwindigkeit der Weiterentwicklung. Der derzeitige Übergangsbetrieb soll in einen hochautomatisierten und standardisierten Betrieb nach ITIL Best Practice Maßstäben überführt werden. . Vor diesem Hintergrund werden die im Projekt LOGINEO NRW notwendigen IT-Leistungen neu organisiert und in verschiedenen europaweiten Verfahren vergeben. Das MSB hat ein europaweites Vergabeverfahren über Leistungen des IT-Projektmanagement durchgeführt und hiermit ein Unternehmen beauftragt (EU-Bekanntmachung vom 25.11.2020, Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 230-567567). Dieses Unternehmen ist mit der laufenden Abwicklung des Projekts befasst, es steuert die im Projekt LOGINEO NRW tätigen Auftrag-nehmer und nimmt die technische Projektleitung wahr. Ein weiteres europaweites Vergabeverfahren über Leistungen des 1st Level Support wurde ebenfalls mit der Beauftragung eines Unternehmens abgeschlossen (EU-Bekanntmachung vom 12.01.2022, Bekanntmachungs-Nr.: 2022/S 008-016007). Darüber hinaus wurde ein Vergabeverfahren über den Betrieb von LOGINEO NRW eingeleitet (EU-Bekanntmachung vom 22.12.2021, Bekanntmachungs-Nr.: 2021/S 248-656832). Ein weiteres Vergabeverfahren betrifft die Weiterentwicklung von LOGINEO NRW (EU-Bekanntmachung vom 29.04.2022, Bekanntmachungs-Nr.: 2022/S 084-225875) . . Der Auftrag umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Informationstechnologie sowie die Qualitätssicherung und Unterstützung des MSB bei der Steuerung des Gesamtprojekts. Wesentliche Leis-tungsbestandteile sind die technische Beratung zur Weiterentwicklung von LOGINEO NRW, die technische Unterstützung bei den ausstehenden europaweiten Vergabeverfahren sowie bei strategischen Entscheidungen zum Gesamtprojekt, die Prüfung und Abnahmeunterstützung von Leistungsergebnissen, die Wahrneh-mung einer übergeordneten Qualitätssicherung, das fortwährende Monitoring des Projekts, insbesondere der Qualität der Leistungserbringung durch die für das MSB tätigen Auftragnehmer, der Mängelverfolgung, die Terminkontrolle und die Rechnungsprüfung. Das MSB als Auftraggeber ist jeweils entsprechend einzubeziehen. Derzeit werden die Leistungen auf Grundlage eines Interims-Auftrages erbracht, welcher durch die mit dieser Bekanntmachung eingeleitete europaweite Ausschreibung abgelöst werden soll. . Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag drei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Das voraussichtliche Abnahme-Volumen beträgt nach einer Rampup-Phase ca. drei Vollzeitstellen. Eine Obergrenze für die Abnahme kann nicht vorgesehen werden. Die drei FTE bilden lediglich einen Orientierungsrahmen. Vorgesehen ist, die IT-Beratungsleistungen mit einem flexiblen Stundenkon-tingent abzufragen. Es gilt eine Zuschlagslimitierung, das heißt, der Auftragnehmer der IT-Beratung und Qualitätssicherung kann nicht zugleich Auftragnehmer der weiteren Beschaffungen (s.o.) werden. . Die Ausübung der Verlängerungsoptionen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. . Auf die unter dem Abschnitt zu findenden Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.