Beschreibung
Errichtung einer Baustraße zum Zwecke der inneren Erschließung eines Grundstücks Nach Erwerb eines Grundstücks ist eine Baustraße zum Gelände hin und auf dem Gelände zum Zwecke der inneren Erschließung zu errichten. Errichtung einer Baustraße zum Zwecke der inneren Erschließung eines Grundstücks Bei der Beschaffung handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen eines Neubaus