Beschreibung
Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Planungsleistungen sowie die Errichtung von vorgelagerter Infrastruktur, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladeeinrichtungen notwendig ist, an den in Vertragsanlage 1: ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers teilen sich in die folgenden Arbeitspakete auf: - Sicherstellung eines übergreifenden Projektmanagements (Arbeitspaket 1), - Durchführung von Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung (Arbeitspaket 2), - Durchführung einer Bestandsaufnahme (Arbeitspaket 3), - Erstellung eines Grobkonzepts und Durchführung eines Standortstermins zur Validierung des Grobkonzeptes je Liegenschaft (Arbeitspaket 4), - Finale Planung der vorgelagerten Infrastruktur (Arbeitspaket 5), - Errichtung der vorgelagerten Infrastruktur (LIS) (Arbeitspaket 6) und - Übergabe, insbesondere Abnahme der vorgelagerten Infrastruktur, und Dokumentation (Arbeitspaket 7). Die einzelnen Arbeitspakete werden insbesondere in Vertragsanlage 3 ("Funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Errichtung") näher ausgeführt. Zudem benennt der Auftragnehmer eine zentrale Ansprechperson (Projektansprechpartner) spätestens bis zum Kick-off-Meeting, die für sämtliche Kommunikation mit dem von der Auftraggeberin benannten zentralen Ansprechpartner verantwortlich ist. Der Auftragnehmer übersendet einen monatlichen Bericht über den Projektfortschritt während der Vertragslaufzeit; der Fortschrittsbericht ist jeweils bis zum Ablauf eines Monats an die Auftraggeberin sowie den seitens der Auftraggeberin ausgewählten Betreiber der vorgesehenen Ladeeinrichtungen (Los 5) zu übergeben. | Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Planungsleistungen sowie die Errichtung von vorgelagerter Infrastruktur, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladeeinrichtungen notwendig ist, an den in Vertragsanlage 1: ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers teilen sich in die folgenden Arbeitspakete auf: - Sicherstellung eines übergreifenden Projektmanagements (Arbeitspaket 1), - Durchführung von Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung (Arbeitspaket 2), - Durchführung einer Bestandsaufnahme (Arbeitspaket 3), - Erstellung eines Grobkonzepts und Durchführung eines Standortstermins zur Validierung des Grobkonzeptes je Liegenschaft (Arbeitspaket 4), - Finale Planung der vorgelagerten Infrastruktur (Arbeitspaket 5), - Errichtung der vorgelagerten Infrastruktur (LIS) (Arbeitspaket 6) und - Übergabe, insbesondere Abnahme der vorgelagerten Infrastruktur, und Dokumentation (Arbeitspaket 7). Die einzelnen Arbeitspakete werden insbesondere in Vertragsanlage 3 ("Funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Errichtung") näher ausgeführt. Zudem benennt der Auftragnehmer eine zentrale Ansprechperson (Projektansprechpartner) spätestens bis zum Kick-off-Meeting, die für sämtliche Kommunikation mit dem von der Auftraggeberin benannten zentralen Ansprechpartner verantwortlich ist. Der Auftragnehmer übersendet einen monatlichen Bericht über den Projektfortschritt während der Vertragslaufzeit; der Fortschrittsbericht ist jeweils bis zum Ablauf eines Monats an die Auftraggeberin sowie den seitens der Auftraggeberin ausgewählten Betreiber der vorgesehenen Ladeeinrichtungen (Los 5) zu übergeben. | Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Planungsleistungen sowie die Errichtung von vorgelagerter Infrastruktur, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladeeinrichtungen notwendig ist, an den in Vertragsanlage 1: ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers teilen sich in die folgenden Arbeitspakete auf: - Sicherstellung eines übergreifenden Projektmanagements (Arbeitspaket 1), - Durchführung von Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung (Arbeitspaket 2), - Durchführung einer Bestandsaufnahme (Arbeitspaket 3), - Erstellung eines Grobkonzepts und Durchführung eines Standortstermins zur Validierung des Grobkonzeptes je Liegenschaft (Arbeitspaket 4), - Finale Planung der vorgelagerten Infrastruktur (Arbeitspaket 5), - Errichtung der vorgelagerten Infrastruktur (LIS) (Arbeitspaket 6) und - Übergabe, insbesondere Abnahme der vorgelagerten Infrastruktur, und Dokumentation (Arbeitspaket 7). Die einzelnen Arbeitspakete werden insbesondere in Vertragsanlage 3 ("Funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Errichtung") näher ausgeführt. Zudem benennt der Auftragnehmer eine zentrale Ansprechperson (Projektansprechpartner) spätestens bis zum Kick-off-Meeting, die für sämtliche Kommunikation mit dem von der Auftraggeberin benannten zentralen Ansprechpartner verantwortlich ist. Der Auftragnehmer übersendet einen monatlichen Bericht über den Projektfortschritt während der Vertragslaufzeit; der Fortschrittsbericht ist jeweils bis zum Ablauf eines Monats an die Auftraggeberin sowie den seitens der Auftraggeberin ausgewählten Betreiber der vorgesehenen Ladeeinrichtungen (Los 5) zu übergeben. | Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Planungsleistungen sowie die Errichtung von vorgelagerter Infrastruktur, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladeeinrichtungen notwendig ist, an den in Vertragsanlage 1: ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers teilen sich in die folgenden Arbeitspakete auf: - Sicherstellung eines übergreifenden Projektmanagements (Arbeitspaket 1), - Durchführung von Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung (Arbeitspaket 2), - Durchführung einer Bestandsaufnahme (Arbeitspaket 3), - Erstellung eines Grobkonzepts und Durchführung eines Standortstermins zur Validierung des Grobkonzeptes je Liegenschaft (Arbeitspaket 4), - Finale Planung der vorgelagerten Infrastruktur (Arbeitspaket 5), - Errichtung der vorgelagerten Infrastruktur (LIS) (Arbeitspaket 6) und - Übergabe, insbesondere Abnahme der vorgelagerten Infrastruktur, und Dokumentation (Arbeitspaket 7). Die einzelnen Arbeitspakete werden insbesondere in Vertragsanlage 3 ("Funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Errichtung") näher ausgeführt. Zudem benennt der Auftragnehmer eine zentrale Ansprechperson (Projektansprechpartner) spätestens bis zum Kick-off-Meeting, die für sämtliche Kommunikation mit dem von der Auftraggeberin benannten zentralen Ansprechpartner verantwortlich ist. Der Auftragnehmer übersendet einen monatlichen Bericht über den Projektfortschritt während der Vertragslaufzeit; der Fortschrittsbericht ist jeweils bis zum Ablauf eines Monats an die Auftraggeberin sowie den seitens der Auftraggeberin ausgewählten Betreiber der vorgesehenen Ladeeinrichtungen (Los 5) zu übergeben. | Gegenstand dieses Vertrags ist die Errichtung und Inbetriebnahme sowie der Betrieb und die Stromversorgung von Ladeeinrichtungen für Elektromobile sowie der Betrieb der vorgelagerten Infrastruktur an den in Vertragsanlage 1 ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Daneben ist Vertragsgegenstand die fortlaufende Übersendung eines Fortschrittsreportings und die vorgelagerte Durchführung eines Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung. Errichtung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet,Ladeeinrichtungen auf den Liegenschaften der Auftraggeberin zu installieren. Die Installation umfasst die Montage der Ladeeinrichtungen sowie deren Anschluss an die elektrotechnische Infrastruktur und an ein IT-Backend des Auftragnehmers. Die Liegenschaften und die Anzahl der Ladeeinrichtungen verteilen sich dabei wie folgt auf insgesamt vier Lose: - Los 1 (WSA 801, 802, 803, 804 und 813): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. 481 Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben - Los 2 (WSA 806, 808, 812 und 814): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. 374 Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben - Los 3 (WSA 807, 809, 810 und 811): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. [451] Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben - Los 4 (WSA 805, 815, 816 und 817): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. [584] Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben Der Auftragnehmer führt die Installation der Ladeeinrichtungen entsprechend der Spezifikationen gemäß der Funktionalen Leistungsbeschreibung Errichtung und Betrieb aus. Die Ladeeinrichtungen müssen den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Nach Abschluss der Installation der Ladeeinrichtung prüft der Auftragnehmer die Funktionsfähigkeit der Ladeeinrichtungen. Maßstab ist dabei, dass der Betrieb nach den vertraglichen Vorgaben uneingeschränkt möglich ist. Das Eigentum an den Ladeeinrichtungen geht spätestens mit deren Inbetriebnahme auf den Bund über. Betrieb: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Ladeeinrichtungen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. Insbesondere müssen die Ladeeinrichtungen während der Vertragslaufzeit mit offenen Schnittstellen und Standardprotokollen arbeiten. Der Betreiber ist zudem für die bedarfsgerechte Instandhaltung und Erneuerung der Ladeeinrichtungen im Rahmen des Standes der Technik verantwortlich; dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Beseitigung von Störungen und Schäden an den Ladeeinrichtungen. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom sowie der Strom für Umgebungseinrichtungen nach dem zu schließenden Vertrag muss aus erneuerbaren Energien stammen (Ökostrom). Dies ist erfüllt, wenn der Lieferant des Stroms für die zum Ladevorgang erforderlichen Strommengen einen Herkunftsnachweis gemäß § 3 Nr. 29 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beim Her