Beschreibung
Die hkk Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 (Gehhilfen) inklusive der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst die Versorgung mit Gehhilfen inklusive der für die Versorgung erforderlichen und damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Lieferung und Einweisung in die sachgerechte Handhabung, ggf. erforderliche Reparaturen und Instandsetzungen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen.