Beschreibung
aa) Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aktualisierung der vollständigen Netzwerkinfrastruktur. Zentrale Bestandteile der Ausschreibung sind daher sämtliche zur Aktualisierung erforderlichen Netzwerkkomponenten, insbesondere "Core/Switches". Bestandteil sind neben den eigentlichen Hardwarekomponenten Rechte zur Nutzung derselben im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten der Geräte, deren Management in einem zentralen System des Herstellers, eines "Software-Defined-Network" und eines "Network-Access-Control". Darüber hinaus sollen die zu beschaffenden Komponenten vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und die vorstehenden Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 60-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer einmaliger 12monatiger Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung. Da die Netzwerkaktualisierung sukzessive erfolgen soll, sollen die Netzwerkkomponenten im Lauf von vier Jahren nach Zuschlag auf Anforderung abgerufen werden können. Außerdem kann derzeit nicht eingeschätzt werden, ob eine höhere Anzahl von Netzwerkkomponenten benötigt wird. Vereinbart werden soll neben der im Leistungsverzeichnis aufgeführten (Mindestabruf-)Menge daher die Möglichkeit, innerhalb der vorgenannten vier Jahre weitere Netzwerkkomponenten bis maximal 50% der im Preisblatt aufgeführten Menge je Komponente zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen zu bestellen. Die Verträge beinhalten somit für die im Preisblatt aufgeführten fixen Mengen übersteigenden Mengen eine rahmenvertragliche Regelung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine die Mindestabrufmenge übersteigende Menge besteht nicht. bb) Außerdem soll im Zuge der Aktualisierung des Netzwerks stabiles und schnelles WLAN eingerichtet werden. Nicht abschließend geklärt ist, in welchen Bereichen WLAN eingerichtet werden soll und wann die Einrichtung je Bereich erfolgen soll: (1) In jedem Fall soll die Einrichtung von WLAN in sämtlich medizinisch genutzten Bereichen, also in den Häusern A, B, C, F, G, H sowie im Verbindungstrakt zwischen den Häusern B zu A in Haus H erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen erfassen den hierfür erforderlichen Bedarf. (2) Offen ist, ob und ggfls. wann die verbleibenden Räumlichkeiten und Außenbereiche mit WLAN ausgestattet werden. Hier ist ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten - auch nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - zu den im Preisblatt genannten Konditionen lediglich optional. Zusammenfassend sollen daher verbindlich die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen beschafft werden. Sämtliche weitere Räumlichkeiten und Außenbereiche sollen nur auf Wunsch und erst bei gesonderter expliziter Beauftragung des jeweiligen Bereichs erfolgen. Die für die Einrichtung von WLAN benötigte Hardware sowie deren Einrichtung ist Teil dieser Beschaffung; wie auch sämtliche Rechte zur Nutzung der Hardware im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten, deren Management in einem zentralen System des Herstellers und eines "Network-Access-Control". Zudem sollen Nachlieferungen zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen jedenfalls in den kommenden vier Jahren zum Beispiel bei unzureichender WLAN-Performance möglich ein. Da derzeit größere und andauernde Baumaßnahmen des Klinikums erfolgen, sowie weitere Neubauten in den kommenden Jahren geplant sind, ist zudem erforderlich, dass aufgrund veränderter baulicher Situation nachgebessert wird; der entsprechende Bedarf ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung und kann zu den im Preisblatt ausgewiesenen Kosten beschafft werden. Die Verträge beinhalten somit für die im Preisblatt aufgeführten fixen Mengen übersteigenden Mengen eine rahmenvertragliche Regelung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine die im Preisblatt fix angegebene Menge übersteigende Menge besteht nicht. Unabhängig vom Grund des die im Preisblatt angegebenen Menge übersteigenden Bedarfs (unzureichende Performance, Neubauten, Hinzunahme weiterer Flächen) ist ein Nachkauf von maximal 50% der im Preisblatt angegebenen Mengen zulässig. Darüber hinaus sollen das WLAN vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und alle notwendigen Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 60-monatiger umfassender Systemservice mit einmaliger 12monatiger Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung. Details zu den Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.