Beschreibung
Nach § 31 des im Oktober 2021 in Kraft getretenen Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) richtet das Land Berlin eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen ein. Diese Landesfachstelle soll eine zentrale Anlaufstelle für die öffentlichen Stellen im Hinblick auf Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen sein und beratend sowie informierend tätig sein.