Beschreibung
Der Gesamtumfang der zu erbringenden Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI beinhaltet die Grundleistungen der Leistungsphase 5 - 9 sowie besondere Leistungen gemäß der Anlage zum § 6 des Honorarvertrages und der dort aufgeführten Leistungspflichten. Als Grundlage dient die am 21.02.2025 aufgestellte und anschließend genehmigte Bauunterlage. Neben den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI sind Brandschutzplanungs-leistungen zu erbringen. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die in den spezifischen Leistungspflichten für die Fachplanung – Brandschutz genannten Leistungen.