Beschreibung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für zwei Web Entwicklern im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von jeweils 18 Monaten mit der jeweils zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Die Web Entwickler sind als Teil des Sofware-Entwicklungsteams an der Neuentwicklung des in der Beihilfe eingesetzten Verfahrens BayBAS (Bayerisches Beihilfe Abrechnungssystem) tätig. Diese sollen Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art selbständig implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Anforderungen sind u.a.: Idealerweise Erfahrung in der VB6-Entwicklung, Erfahrung in der Entwicklung mit JavaScript bzw. TypeScript, Erfahrung in der Entwicklung mit SQL, HTML und CSS, sicherer Umgang mit externen JavaScript-Bibliotheken, Verständnis für komplexe Systemarchitekturen und Datenbankdesigns. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die tatsächlich geleisteten Stunden pro Tag können sowohl mehr als auch weniger als 8 Stunden betragen und werden mit dem entsprechenden Stundensatz (welcher sich aus dem Tagessatz für einen Personentag ergibt) vergütet. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die Leistungen können zum größten Teil in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Je nach Projektverlauf kann eine zeitlich begrenzte Anwesenheit der Entwickler vor Ort beim Auftraggeber in Regensburg erforderlich und somit vorausgesetzt werden. Dies wird im Einzelnen nach den Erfordernissen während des Projektverlaufes durch den Auftraggeber festgelegt. Die Präsenzzeiten haben beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung. | Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für einen VB6 und/oder Cobol Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der VB6/Cobol Entwickler ist als Teil des Sofware-Entwicklungsteams an der Anpassung und Weiterentwicklung des Kassenbuchführungsverfahren KABU tätig. Die Software ist eine zentrale Komponente des Zahlungsflusses des Freistaats Bayern. Da die Ablösung der Technologien durch die Migration in ein anderes Bestandsverfahren des Freistaates bereits im Gange ist, werden manche Teile des Verfahrens an ein Team im JAVA-Umfeld zu übergeben sein. Anforderungen an den Entwickler sind u.a.: Erfahrung in der COBOL und/oder VB6-Entwicklung, Erfahrung in Skript-Entwicklung unter Windows wie z.B. Powershell, cmd/bat, ksh, idealerweise mit Kenntnissen in weiteren Technologien wie C, SQL und XML, Verständnis für komplexe Systemarchitekturen und Datenbankdesigns. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die tatsächlich geleisteten Stunden pro Tag können sowohl mehr als auch weniger als 8 Stunden betragen und werden mit dem entsprechenden Stundensatz (welcher sich aus dem Tagessatz für einen Personentag ergibt) vergütet. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die Leistungen können zum größten Teil in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Je nach Projektverlauf kann eine zeitlich begrenzte Anwesenheit des Entwicklers vor Ort beim Auftraggeber in Regensburg erforderlich und somit vorausgesetzt werden. Dies wird im Einzelnen nach den Erfordernissen während des Projektverlaufes durch den Auftraggeber festgelegt. Die Präsenzzeiten haben beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung. | Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für einen Mitarbeiter im Zentralen Benutzerserivce im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 12 Monaten mit der jeweils zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Mitarbeiter ist als Teil des Zentralen Benutzerservice (inkl. örtlicher Benutzerservice) tätig. Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt: Betriebssysteme (speziell Windows 10), gängige Clientsoftware (z.B. MS Office ab Version 2016), Netzwerktechnologien, IT – Sicherheit und mobile Anwendungen. Der Tätigkeitsbereich umfasst des Weiteren: Installation, Bereitstellung und Betreuung von Clients (Windows 11), technischer First Level Support für die Dienststelle Regensburg, Vor-Ort-Service für Endanwender und zentrale Systemdienste, Individualinstallation und Konfiguration auf Anforderung, Einweisung der Enduser in die Gerätebedienung nach Hardware- und Softwareinstallation. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die tatsächlich geleisteten Stunden pro Tag können sowohl mehr als auch weniger als 8 Stunden betragen und werden mit dem entsprechenden Stundensatz (welcher sich aus dem Tagessatz für einen Personentag ergibt) vergütet. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die Mitarbeit im Benutzerservice setzt die persönliche Anwesenheit des Mitarbeiters an fünf Arbeitstagen pro Woche (Montag - Freitag) beim LfF, Dienststelle Regensburg voraus. Bei entsprechender Befähigung des Mitarbeiters und nach expliziter Zustimmung des Auftraggebers kann die Erbringung der Leistung an vereinzelten Tagen in den privaten Räumen des Mitarbeiters (Homeoffice) zugestanden werden. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung. | Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für einen Frontend Web Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von 18 Monaten mit der jeweils zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Entwickler ist als Teil des Sofware-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung tätig. Anforderungen an den Entwickler sind u.a.: Erfahrung in der Entwicklung mit HTML5, CSS3, SASS, JavaScript und TypeScript, idealerweise Erfahrung in der Entwicklung mit Angular, idealerweise Erfahrung in der REST API-Entwicklung mit C#, idealerweise Kenntnisse des WCAG 2.1 Web-Standards, idealerweise Erfahrung im Umgang mit und der Erstellung von SVG-Grafiken, optional Erfahrung im Umgang mit Figma, optional Erfahrung mit Azure DevOps, Verständnis für komplexe Systemarchitekturen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die tatsächlich geleisteten Stunden pro Tag können sowohl mehr als auch weniger als 8 Stunden betragen und werden mit dem entsprechenden Stundensatz (welcher sich aus dem Tagessatz für einen Personentag ergibt) vergütet. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nac