Beschreibung
Rahmenvertrag für die Planung und Realisierung von Containeranlagen für mehrere Schulen im Kreis Offenbach Der Kreis Offenbach beabsichtigt innerhalb der nächsten Jahre den Neu- und Umbau mehrerer Schulen im Kreisgebiet und schreibt dafür einen Rahmenvertrag für Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Planung und Realisierung von Containeranlagen als Interimslösung für mehrere Schulen aus. In den letzten Jahren wurden pro Jahr circa 1-4 solcher Containeranlagen umgesetzt. Für die nächsten Jahre ist daher von einer ähnlichen Größenordnung auszugehen, d.h. das Auftragsvolumen des Rahmenvertrags umfasst eine Höchstmenge von 20 Containeranlagen bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf eines Mindestvertragsvolumens aus dem Rahmenvertrag. Bei der Nutzung der Container wird davon ausgegangen, dass es sich in der Regel um Schulgebäude mit 2-6 Räumen (Klassenräumen, Fachklassenräumen, Teamräumen) und Nebenräumen sowohl für Grundschulen als auch für weiterführende Schulen und Förderschulen handelt. Möglich sind aber auch Container mit Betreuungsräumen der Nachmittagsbetreuung sowie Sanitärcontaineranlagen. Küchen, Mensen werden sehr selten ausgelagert und Sporthallen gar nicht. Im Einzelnen wäre dies aber je Projekt mit der einzelnen Schule zu klären. Die Anlagen werden in Abhängigkeit des Bedarfs und der Grundstückssituation auch mehrgeschossig ausgeführt werden müssen. Teil des Auftrages ist unter anderem die Standortuntersuchung und -abwägung für die Interimsbauten. Soweit für die Genehmigung und Medienerschließung im Einzelfall erforderlich, können Fachplanungsleistungen (z.B. Wasserversorgung mit WC-Anlagen, Entwässerungsantrag) und Sonderfachleute (Bodengutachten) separat beauftragt werden. Rahmenvertrag für die Planung und Realisierung von Containeranlagen für mehrere Schulen im Kreis Offenbach Vergeben werden Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphasen 1-4 sollen voll vergeben werden, ab Leistungsphase 5 werden Teilleistungen vergeben, insgesamt 51,5% der HOAI-Grundleistung. Die Vergabe erfolgt stufenweise gemäß Vertragsentwurf (siehe Vergabeunterlagen). Zusätzlich zu den Grundleistungen sollen die nachfolgenden besonderen Leistungen (falls erforderlich je Abruf) erbracht werden: - Zuarbeit beim Entwässerungsgesuch im Rahmen der Entwurfsplanung (sofern kein technischer Ausrüster beauftragt wird) - Erstellung eines Antrags auf Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser einschließlich der Erstellung eines Überflutungsnachweises im Rahmen der Genehmigungsplanung (sofern kein technischer Ausrüster beauftragt wird) - Erstellung Rodungs- und Baumfällanträge inkl. Ersatzpflanzungen im Rahmen der Genehmigungsplanung - Planung und Koordination der technischen Ausrüstung (KG 550) - Erstellung Medien- und Erschließungsplan (Darstellung aller Maßnahmen im Außenbereich und zur medientechnischen Erschließung - u.a. Zuwegung, Zaunstellung, Versorgungs- und Medienanschlüsse der Containeranlagen, siehe Beispiel Vergabeunterlagen) - Freianlagen: Zuwegung des Containers, evtl. einige Parkplätze oder Fahrradstellplätze, entsprechend der Stellplatzsatzung, wenig Pflanzungen --- Ebenso im Leistungsumfang der Objektplanung enthalten ist die funktionale Leistungsbeschreibung (Ausschreibung) einschl. aller haustechnischen Komponenten und Anforderungen auf Basis eines Muster-Leistungsverzeichnisses (siehe Vergabeunterlagen). --- In die gesamte Planung ist neben den zuständigen Fachdiensten des Kreises Offenbach (Gebäudewirtschaft und Schule) auch die Koreal GmbH (s.u.) einzubeziehen. Bei der Koreal handelt es sich um die für die Bewirtschaftung der Schulen zuständige Betreibergesellschaft des Kreises Offenbach. Die Betreuung der Maßnahme geht vom Kreis Offenbach an die Betreibergesellschaft über. Eine genaue Aufgabenteilung zwischen dem Kreis Offenbach und der Koreal GmbH wird zu Leistungsbeginn vorliegen. --- Die Abrechnung wir