Beschreibung
Es handelt sich um die Verlängerung und Erweiterung eines bestehenden Überlassungs- und Pflegevertrages von Software um ein Jahr. Gemäß § 17 (5) VgV i. V. m. § 14 (4) Nr. 2 lit. b, c VgV wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da hier eine Alleinstellung auf Basis technischer Gründe und gewerblicher Schutzrechte vorliegt. Für die Leistungserbringung kommt auch aus Gründen der Kompatibilität mit anderen Behörden nur ein Unternehmen in Betracht.