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Landespolizei | Andere Landesdienststellen und andere öffentliche Träger active

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Veroeffentlicht
09.01.2026
Frist
09.02.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Region (NUTS)
DEF02 (Schleswig-Holstein)
CPV-Codes
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
13396-2026

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten. __________________________________________________________________________________________________________________ Es muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km von Dienststellen der Landespolizei (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn). __________________________________________________________________________________________________________________ für die Landespolizei (Full - Service Dienstleisterkarte) müssen mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren. __________________________________________________________________________________________________________________ Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem: Mindestwert ca. 2.100.000 l pro Jahr, Höchstwert ca. 2.900.000 l pro Jahr Davon: Dieselkraftstoff ca. 95 % und Ottokraftstoffe ca. 5 %. Der Bezug von alternativen Antriebsstoffen muss möglich sein. (Möglichkeit der Nutzung von, Erdgas und ev. zukünftig Wasserstoff). Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts. __________________________________________________________________________________________________________________ Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.800 Stück. Sonderkarten: Aus polizeitaktischen Erwägungen muss die Ausstellung von Sonderkarten mit abweichenden Ordnungsmerkmalen nach Maßgabe des AGs (Los 1) möglich sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Es ist davon auszugehen, dass mit dem Ausbau der E-Mobilität im Fuhrpark der Landespolizei SH sich die Mindestwerte für Diesel- und Ottokraftstoff in den nächsten Jahren reduzieren werden. Derzeit kann jedoch über Art und Umfang noch keine Auskunft gegeben werden. | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten. __________________________________________________________________________________________________________________ Es muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn). __________________________________________________________________________________________________________________ Es müssen mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die Tankkarte akzeptieren. Für den Bezug von Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen müssen mindestens 4.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Schleswig-Holstein und bundesweit mindestens 112.500 Ladepunkte vorhanden sein. Die Möglichkeit, optionale Lademöglichkeiten von Unternehmen mit sogenannten Superchargern zu nutzen, sollte gegeben sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem: Mindestwert ca. 1.100.000 l pro Jahr, Höchstwert ca. 2.000.000 l pro Jahr Davon: Dieselkraftstoff ca. 75 % und Ottokraftstoffe ca. 25 %. Der Bezug von alternativen Antriebsstoffen muss möglich sein. (Möglichkeit der Nutzung von, Erdgas und ev. zukünftig Wasserstoff). __________________________________________________________________________________________________________________ Strombedarf über Ladekartensystem: Mindestwert ca. 150.000 kWh pro Jahr, Höchstwert ca. 500.000 kWh pro Jahr. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts. __________________________________________________________________________________________________________________ Menge der benötigten Tankkarten ca. 3.500 Stück __________________________________________________________________________________________________________________ Es ist davon auszugehen, dass mit dem fortschreitenden Ausbau der E-Mobilität im Fuhrpark der Landesdienststellen und anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein sich die Mindestwerte für Diesel- und Ottokraftstoff in den nächsten Jahren reduzieren werden. Derzeit kann jedoch über Art und Umfang noch keine Auskunft gegeben werden.