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Bekanntmachung Vergebener Auftrag - Rahmenvereinbarung Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen von Schadstoffen an baulichen Anlagen i.d. Region "Eifel & Wittlich" awarded

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Veroeffentlicht
23.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
umweltgeotechnik gmbH
Vergabedatum
20.01.2026
Region (NUTS)
DEB25 (Rheinland-Pfalz)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Gutachterische Tätigkeit Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
52290-2026

Beschreibung

Im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns soll für die Bundesprojekte der Region "Eifel & Wittlich" eine Rahmenvereinbarung über Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen geschlossen werden. Die Leistungen gliedern sich in Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: - Leistungsstufe 1 - Erkundungskonzept - Erstellung Erkundungskonzept - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 2 - Leistungsstufe 2 - Erkundung - Probenahme Baustelleneinrichtung Materialproben Bauteilöffnungen Raumluftmessungen inkl. Analytik - Laboranalytik Festlegen Laboruntersuchungsprogramm Laboruntersuchungen - Gutachten Abschlussbericht inkl. Schadstoffkataster Erweiterte Fotodokumentation Überschlägige Kostenermittlung und Kostenschätzung - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 3 - Leistungsstufe 3 - Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung - Sanierungs- und Entsorgungskonzept - Vorbereitung der Vergabe inkl. Kostenermittlung - Mitwirkung bei der Vergabe - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 4 - Leistungsstufe 4 - Überwachung und Dokumentation - Fachbauleitung / Überwachung / Koordination der Schadstoffsanierung - Dokumentation der Schadstoffsanierung Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schadstoffbelastungen an baulichen Anlagen in erheblichem Umfang vorhanden sind. Ziel ist es daher, durch die Nutzung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung die Abwicklung effizienter und ressourcenoptimierter zu gestalten und damit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in hohem Maße gerecht zu werden. Zunächst werden die Schadstoffe mittels historischer und technischer Erkundung lokalisiert. Mit der Kenntnis über die verbauten Schadstoffe und in Abhängigkeit von der geplanten Baumaßnahme er-folgt anschließend eine fach- bzw. sachkundige Sanierungs- und Entsorgungsplanung einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. In diesem Rahmen wird der Umgang mit den verbauten Schadstoffen geregelt und der ausführenden Firma eine fundierte Handlungsanweisung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Festlegung spezieller Schutzmaßnahmen, Arbeits-verfahren und Verhaltensweisen, die beim Umgang mit Schadstoffen erforderlich sind, um die Gefährdung der Beteiligten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Um die tatsächliche Einhaltung der Planungs- und Ausschreibungsdokumente sowie der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, erfolgt während der Ausführungsphase die Überwachung und letztendlich die Abnahme sowie die Dokumentation der schadstoffbezogenen Arbeiten auf der Baustelle. Insbesondere bei Umbaumaßnahmen im Bestand hilft eine gewissenhafte Dokumentation bei der Identifizierung der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen von Folgeprojekten und kann dort aufwendige Recherchen und Doppeluntersuchungen ersparen. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine besondere Sensibilität, so dass hohe personelle Anforderungen gestellt werden. Gutachter, Fachplaner und Bauüberwacher tragen als verantwortliche Experten eine besonders hohe Verantwortung, besondere Fachkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung werden vorausgesetzt, eine gut organisierte Betriebsstruktur gilt als unabdingbar. Der Rahmenvertrag wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt max. 4 Jahre. Bei Ausschöpfung der kompletten Laufzeit mit der Verlängerungsoption wird der Auftragswert auf 5 Mio. geschätzt.