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⚠️ Duplikat Diese Ausschreibung ist in der Übersicht ausgeblendet. Primäreintrag: Vermittlung durch Dritte für Schwerbehinderte (HAD Hessen)

Vermittlung durch Dritte für Schwerbehinderte active

Veroeffentlicht
08.04.2026
Frist
30.04.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
16/37317

Beschreibung

Beauftragung eines Integrationsfachdienstes im Sinne des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit der Durchführung des Förderangebotes "Vermittlung durch Dritte für arbeitslose erwerbsfähige Leistungs-berechtigte (eLb) mit einer anerkannten Schwerbehinderung bzw. für eLb, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind und schwerbehinderte oder gleichgestellte eLb, die einem Minijob nachgehen" auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Zielsetzung: Ziel des Förderangebotes ist die Vermittlung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Teilnehmenden, entsprechend ihrer Arbeitsmarktverfügbarkeit, in langfristige sozialver-sicherungspflichtige Beschäftigungen mit mindestens 15 Wochenstunden und einem Monats-einkommen über 603,00 Euro. Durch die individuelle soziale und berufliche Förderung der Teilnehmenden, sowie einer effizienten Steuerung der Bewerber- und Vermittlungsprozesse, soll eine direkte Arbeitsintegration herbeigeführt werden. Es wird erwartet, dass mindestens 15 % der Teilnehmenden a) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsprechend ihrer individuellen Ar-beitsmarktverfügbarkeit aufnehmen oder b) mit Minijob, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entspre-chend ihrer individuellen Arbeitsmarktverfügbarkeit einmünden, die die Beendigung der Hilfebedürftigkeit herbeiführt oder c) eine betriebliche Umschulung aufnehmen. Der Auftragnehmer muss über eine vom Landeswohlfahrtsverband Hessen erteilte Anerken-nung / Beauftragung als Integrationsfachdienst für die Region Wiesbaden verfügen und diese dem Angebot beifügen. Zielgruppe: Das Förderangebot richtet sich an folgende erwerbsfähige Leistungsberechtige: - schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Be-treuung, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind (Arbeitsuchende im Sinne von § 192 Abs. 2 SGB IX). - seelisch behinderte Arbeitsuchende im Sinne von § 192 Abs. 4 SGB IX mit einem Grad der Behinderung von 30 Prozent, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben und ggf. geringfügig in so genannten 603,00 Euro Jobs tätig sind. - Arbeitsuchende, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. (Eine Gleichstellung kommt in Betracht, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, aber weniger als 50 vorliegt. Weitere Voraussetzungen sind ein recht-mäßiger Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Deutschland sowie eine durch die Behinderung bedingte Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt). Rahmenbedingungen Dauer der Leistung: Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2027. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 01.08.2027 - 31.07.2028 Für die Option erhält der Auftragnehmer im Zuge einer Inflationsanpassung eine gestiegene Aufwandspauschale von 2,5% für den Zeitraum vom 01.08.2027 - 31.07.2028. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. uns der 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. Umfang an Teilnehmenden Plätze und Platzerhöhung Der Auftragnehmer stellt 14 Plätze zur Verfügung. Diese sind während der gesamten Laufzeit des Förderangebotes vom Auftragnehmer vorzuhalten. Sollte sich der Bedarf an Teilnehmenden Plätzen im Laufe des Vertragsjahres unerwartet er-höhen, behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Plätze von 14 auf bis zu 20 zu erwei-tern. Eine solche Anpassung setzt die vorherige Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auf-tragnehmer voraus. Für die zusätzlich eingerichteten Plätze gelten die gleichen vertraglichen Konditionen. Die räumliche, sächliche und technische Ausst

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