Beschreibung
Um sicherzustellen, dass die ausgezahlten Überbrückungs- und Neustarthilfen korrekt abgerechnet werden können, waren im Jahr 2022 und 2023 zahlreiche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verfahrensplattform erforderlich. Zum Ende des Jahres 2023 stehen noch viele Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen aus. Fristen wurden mehrfach verschoben, um den Unternehmen genügend Zeit für die Einreichung zu gewähren. Zugleich wurden die Bewilligungsstellen umfänglich unterstützt, um Synergieeffekte bei der Prüfung der Anträge zu realisieren und die Verfahrensabläufe zu optimieren. Im Ergebnis waren in den Jahren 2022 und 2023 höhere Aufwände erforderlich als zunächst angenommen.