Beschreibung
Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken: 1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und Fortbildung nach dem BBiG für eine zuständigen Stelle für die berufliche Bildung gem. § 73 BBiG. Dieser Bereich ist vergleichbar mit der IT-Anwendung für eine IHK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 2 BBiG) oder einer HWK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 1 BBiG). Es bestehen lediglich organisatorische Abweichungen. 2. IT-Anwendung für die Berufsbildungszentren und das AFZ für die Organisation der Zimmerverwaltung und Verpflegung, sowie der Organisation der Schulungsräume der Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmenden (ähnlich einer „Hotelsoftware“). Die Bereitstellung des Softwareprodukts kann in 2 Phasen erfolgen. Für folgende Bereiche dieser LB muss die Produktivsetzung der IT-Anwendung/Module spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen (Phase I): - Alle Anforderungen für den Bereich der BBiZ’en und des AFZ (siehe Abschnitt 6 dieser LB) - Folgende Anforderungen des Abschnitt 5 dieser LB für den Bereich der Zuständigen Stelle im BMDV: - 5.4 „Ausbildung im Allgemeinen“ (5.4.1 – 5.4.5) - 5.5.1 „Allgemein ZS Fortbildung“ Die Produktivsetzung aller weiteren Anforderungen des Abschnittes 5 der LB (5.5.2. – 5.8.4.) muss spätestens 14 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen (Phase II). Detailliertere Angaben zur Phase II können dem Abschnitt 7.2 „Termine“ dieser LB entnommen werden. Der Projektplan aus dem Angebot sowie die Konzepte sind unmittelbar nach dem Auftaktgespräch anhand der erfolgten Abstimmung zu finalisieren und dem AG innerhalb der gesetzten Termine vorzulegen. Diese werden zur rechtzeitigen Einbindung und Mitbestimmung durch den Hauptpersonalrat und weiteren Interessenvertretungen benötigt. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen