Beschreibung
Die Bieter sind beim Los 1 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 1 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 1 beträgt 50 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 1 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 1 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis. | Die Bieter sind bei Los 2 in Leistungsklasse 1 für die unter 2.1.1 und 2.1.2 aufgeführten Produkte an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 2 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 2 beträgt 60 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 2 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 2 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Wenn der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, wird beim anderen Rahmenvertragspartner abgerufen. | Die Bieter sind beim Los 3 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 3 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 3 beträgt 0,8 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 3 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 3 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis. | Die Bieter sind beim Los 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 4 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 4 beträgt 4 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 4 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 4 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis. | Die Bieter sind in Los 5 für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden. Das heißt alle dort aufgeführten Produkte und Optionen sind vom selben Hersteller zertifiziert und über dessen Vertriebsweg zu beschaffen. Beim Los 5 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird bei diesem Los für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 5 beträgt 30 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 5 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 5 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.