Beschreibung
Die Märkische Klinik GmbH plant, eine strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen iSv. Fördertatbestand 3 des Krankenhauszukunftsgesetztes (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU, § 14 Abs. 4 Nr.2 lit. b) VgV zu beschaffen. Die Begründung findet sich auszugsweise nachstehend: 1. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VgV Für die Beschaffung der oben genannten Leistungen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen (Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend auch „Dedalus“ genannt)) erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist, unter anderem, der Fall, da es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Märkische Kliniken GmbH hat als insgesamt derzeit führendes IT-System ein Krankenhausinformationssystem vom Typ ORBIS der Fa. Dedalus installiert, in welches sich die neu zu beschaffenden Teilprodukte integrieren lassen müssen, sofern die MUSS-Anforderungen der Förderrichtlinie für die Fördertatbestand 3 erfüllt werden sollen, ohne die Gesamt-IT neu aufsetzen zu müssen. Dies ist ausschließlich bei den oben genannten Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH der Fall. a) Erfüllung MUSS-Anforderungen Fördertatbestand 3: Die zu beschaffende strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen nach Fördertatbestand 3 des KHZG bzw. der Förderrichtlinie muss als förderfähiges Vorhaben gem. § 19 Abs.1 Nr. 3 KHSFV die in der Förderrichtlinie genannten Muss-Kriterien vollständig erfüllen, um förderfähig zu sein (Ziff. 4.3 Abs. 2 Förderrichtlinie iVm. Ziff. 4.3.3 Abs.2 und 4.3.3.1 Abs.2 Förderrichtlinie). Die ANBest-P-Corona als Anlage zum angekündigten Fördermittelbescheid schreiben in ihrer Ziff. 1.1 vor, dass die Zuwendung nur für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden darf. Also dürfen nur Leistungen beschafft werden, welche die Muss-Anforderungen der Förderrichtlinie vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Nach den funktionalen Anforderungen der Ziff. 4.3.3.1 Abs.2 der Förderrichtlinie muss eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation demnach zwingend unter anderem eine Umstellung auf eine (integrierte) rein elektronische Dokumentation zur Vermeidung paralleler Dokumentation in eine papierbasierte und eine elektronische Krankenhausakte ermöglichen, eine einheitliche, intern bereichsübergreifende elektronische Dokumentation für alle am Behandlungsprozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leistungserbringer innerhalb einer Fachabteilung oder des Krankenhauses insgesamt ermöglichen, eine syntaktische, semantische und organisatorische Interoperabilität zu weiteren eigenständig im Krankenhaus in Anwendung befindlichen Systemen und Geräten sowie Systemen außerhalb der Einrichtung aufweisen, die regelhaft Informationen der Pflege- und Behandlungsdokumentation weiterverarbeiten oder umgekehrt, es den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, transparent und nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben nachvollziehen zu können, welche Änderungen durch wen in der Dokumentation getätigt worden sind, relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation erstellt werden, digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Akte der Patientin und des Patienten zu erfassen (dies umfasst u. a.: die Patientenstammdaten, Pflegeanamnese, das Biografieblatt, die Pflegeplanung, den Pflegebericht, Therapie- und Medikamentenplan, die Durchführungs-nachweise, Wunddokumentationen, Fieberkurven, Schmerzerfassungen, Trinkprotokolle, Sturzprotokolle, Erfassung des Barthel-Index, Dekubituseinschätzung, Leistungsdokumentation komplexer Pflegeleistungen und den Notfallbericht), es den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses ermöglichen, ortsunabhängig im Krankenhaus relevante Daten und Unterlagen der Patientin und des Patienten unmittelbar und vollständig einsehen zu können (hierzu zählen ebenso Anästhesiedokumentation, Intensivdokumentation, OP-Dokumentation, Medikationsdokumentation, Labordaten etc.). Die Märkische Kliniken GmbH beabsichtigt vor diesem Hintergrund, in Umsetzung der zuvor genannten MUSS-Anforderungen zur Erfüllung der Vorgaben des Fördermittelgebers, die nachfolgend aufgelisteten Produkte und Leistungen der Firma Dedalus (sowie weitere anschließend genannte Leistungen) zu beschaffen. Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung der Softwarekomponente, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung derselben sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen für die betreffenden Komponenten: ORBIS U Pflege - Care Cycle (dieses Modul bietet am Desktop oder am Tablet eine Übersicht mit der Darstellung von Pflegeproblemen und jeweils zu den einzelnen Problemen zugeordneten Pflegezielen und Pflegemaßnahmen und modernisiert so das im einsatzbefindliche ORBIS Modul für die Pflegeplanung für die ORBIS U Umgebung). ORBIS U Pflege Regeleditor (dies ist ein technischer Bestandteil zur Konfiguration des Moduls ORBIS U Pflege). ORBIS U Zugangsmanagement (dies ist das Update der ORBIS U Variante des bereits bestehenden Zugangsmanagements für die ORBIS Patientenkurve). Da an dieser Stelle eine technische bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1.4