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Veroeffentlicht
09.03.2026
Frist
09.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE300 (Berlin)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
160432-2026

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. | Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. | Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. | Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

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