Beschreibung
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): - Albanisch, - Amharisch, - Arabisch, - Bosnisch, - Dari/Persisch, - Englisch, - Farsi/Persisch, - Französisch, - Kosovo-Albanisch, - Kroatisch, - Kurdisch - Kurmanci/Sorani, - Mazedonisch, - Montenegrinisch, - Panjabi, - Paschtu, - Portugiesisch, - Russisch, - Serbisch, - Somalisch, - Spanisch, - Tigrinja, - Türkisch, - Ukrainisch, - Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angef