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Veroeffentlicht
04.03.2026
Frist
08.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEG01 (Thueringen) DEG02 (Thueringen) DEG03 (Thueringen) DEG05 (Thueringen) DEG06 (Thueringen) DEG07 (Thueringen) DEG09 (Thueringen) DEG0A (Thueringen) DEG0C (Thueringen) DEG0D (Thueringen) DEG0E (Thueringen) DEG0G (Thueringen) DEG0J (Thueringen) DEG0K (Thueringen) DEG0L (Thueringen) DEG0M (Thueringen) DEG0Q (Thueringen) DEG0R (Thueringen) DEG0S (Thueringen) DEG0T (Thueringen) DEG0U (Thueringen) DEG0V (Thueringen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren Umzugsdienste
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
148756-2026

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Altenburg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Apolda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 108 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Arnstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 312 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 330 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Erfurt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.524 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gera zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.038 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gotha zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 696 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Greiz zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 96 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Jena zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 372 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 210 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 186 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Spe

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