Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrags ist die Beförderung von Personen und Gepäck anlässlich der Vorbereitung und Durchführung von Besuchen ausländischer Staatsgäste sowie deren Delegationen in Berlin und Umgebung mittels Limousinen, Minibussen, Midibussen und Kleintransportern, im Regelfall innerhalb einer von der Berliner oder Brandenburger Polizei geführten Wagenkolonne. Die Dienstleistung ist überwiegend in Berlin und der näheren Umgebung zu erbringen. Im Einzelfall sind aber auch Fahrten von Berlin zu weiter entfernt gelegenen Orten durchzuführen, ggf. auch mit Übernachtungen im In- und Ausland. Es sollen ausschließlich Pkw (Limousinen) der Oberklasse und oberen Mittelklasse sowie Minibusse (bis 8 Personen), Midibusse (bis 24 Personen) und Kleintransporter, die in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand und nicht älter als drei Jahre sind, zum Einsatz kommen. Zudem sollen die Fahrzeuge eine einheitliche dunkle Farbe (z.B. alle schwarz, alle dunkel-blau oder alle anthrazit) haben. Um dem Aspekt der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen sind vorzugsweise Elektrofahrzeuge zu nutzen bzw. Fahrzeugemissionen zwingend durch Unterstützung von anerkannten Klimaschutzprojekten auszugleichen. An die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin werden höchste Ansprüche hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Diskretion und Flexibilität gestellt (s.a. Eignungsmatrix für Los 1). Von der Auftragnehmerin sind innerhalb ihres Unternehmens feste Ansprechpersonen für die Einzelbeauftragung zu bestimmen, deren (rotierende) Erreichbarkeit über 24 Stunden täglich, sieben Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr garantiert ist. Dabei darf es sich nicht um ein Call-Center handeln. Die Vorwarnzeit für einen Einsatz beträgt typischerweise wenige Tage, im Einzelfall auch nur wenige Stunden. Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, innerhalb einer Stunde Reaktionszeit die Einzelleistungen des Einzelauftrags erbringen zu können. | Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrags sind - je nach Einzelauftrag - variierende Dienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) anlässlich der Durchführung von Besuchen zur Unterstützung von ausländischen Staatsgästen und insbesondere ihres (Botschafts-)Personals (VIP-Flughafenbetreuung). Dazu gehören die Übernahme anfallender Aufgaben bei der zivilen Ein- und Ausreise bzw. die Erledigung von Ein- und Ausfuhrformalitäten. Weitere Aufgaben bestehen in der Gepäckabholung bzw. Gepäckaufgabe und dem generellen Gepäcktransport von und zu Kraftfahrzeugen, dem Check-In, dem Erhalt bzw. der Generierung von Flugtickets, dem etwaig erforderlichen Einscannen der Flugtickets am Gate bei Direktvorfahrt/-einstieg der Staatsgäste am Flugzeug bzw. der Gewährleistung - je nach Einzelauftrag - des direkten Zugangs zum Flugzeug nach Ankunft der Kolonne am Flughafen oder zu Warte- und Besprechungsräumlichkeiten oder Lounges nach Landung bzw. vor Abflug. Die Beauftragung einer VIP-Flughafenbetreuung durch die Auftraggeberin erfolgt grundsätzlich nur bei zivilen Ankünften und Abflügen von Staatsgästen am/vom Flughafen Berlin-Brandenburg "Willy Brandt" (BER). An die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin werden höchste Ansprüche hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Diskretion und Flexibilität gestellt (s.a. Eignungsmatrix für Los 2). Im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes müssen mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb einer Stunde am Flughafen Berlin Brandenburg einsatzbereit sein und eine außerplanmäßige Verfügbarkeit sicherstellen. Weiterhin sind von der Auftragnehmerin innerhalb ihres Unternehmens feste Ansprechpersonen für die Einzelbeauftragung zu bestimmen, deren (rotierende) Erreichbarkeit im Rahmen der Flughafenbetriebszeiten (inkl. Überhänge zur umfassenden Abwicklung) garantiert ist. Dabei darf es sich nicht um ein Call-Center handeln. Die Vorwarnzeit für einen Einsatz beträgt typischerweise wenige Tage, im Einzelfall auch nur wenige Stunden. Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, innerhalb einer Stunde Reaktionszeit die Einzelleistungen des Einzelauftrags erbringen zu können.