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Microsoft Handelspartnervertrag (Los 1) awarded

Veroeffentlicht
18.07.2025
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★★☆ (4/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Vergabedatum
01.07.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
472965-2025

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Microsoftprodukten in Form von Softwarelizenzen, Abonnements, Pflege- und Supportleistungen (insb. Software Assurance) und Lizenzberatung für Produkte des Herstellers Microsoft, insbesondere wie sie bisher schon über die Vertragstypen EA und Select Plus bezogen werden. Hierzu gehören alle in den jeweils für diesen Auftrag maßgeblichen Händlerpreislisten für die Eurozone ("Eurozone Direct to Reseller") von Microsoft aufgeführten Produkte, mit Ausnahme von Software-Produkten, die für Privatkunden bestimmt sind, z.B. Unterhaltungsprodukte wie Computer-Spiele (Home-Entertainment). Der Abruf aus der Rahmenvereinbarung dieses Verfahrens setzt voraus, dass die vergaberechtlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 VgV für einen Abruf gegeben sind. Diese Rahmenvereinbarung darf daher nur insoweit genutzt werden, wie für die konkret zu beziehenden Microsoftprodukte ein produktspezifischer Bedarf vorliegt, der nicht anders als mit dem entsprechenden Microsoftprodukt gedeckt werden kann. Zur Klarstellung: Azure Cloud Services können aufgrund vorstehender Regelung über diese Rahmenvereinbarung nur ausnahmsweise beschafft werden, nämlich nur dann und nur insoweit, wie diesbezüglich ebenfalls ein produktspezifischer Bedarf besteht. Dies ist bei Azure Services der Fall, die der Ergänzung von On-Premise-Softwareprodukten oder von Microsoft-Online-Diensten dienen, für die ebenfalls ein produktspezifischer Bedarf besteht und die aufgrund der Nutzungsrechte bzw. technischer Restriktionen von Microsoft nur über dasselbe Vertragsmodell beschafft werden können, z.B. Azure Hybrid Use Benefit (AHUB) - SA Benefits oder Extended Security Updates für ältere Microsoftprodukte. Das Vorliegen eines produktspezifischen Bedarfs im o.g. Sinne ist bereits bei der Bedarfsabfrage durch die Bedarfsträger erklärt worden und wird vor Erteilung jedes Einzelauftrages erneut durch den jeweiligen Bedarfsträger geprüft. Die Erteilung eines Einzelauftrages ist nur möglich, wenn und soweit ein solcher produktspezifischer Bedarf auch in diesem Zeitpunkt noch besteht.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Microsoft Handelspartnervertrag (Los 1) SoftwareONE Deutschland

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