Beschreibung
Der Landkreis Oberhavel, vertreten durch die Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, hat 2024 die Liegenschaft Bischofswerder Weg 12 in 16559 Lie-benwalde käuflich erworben. Ein Teil dieser Liegenschaft wurde bis Ende 2017 als Hotel "Preußischer Hof" betrieben. Dieser Teil soll zukünftig zur Unterbringung von Flüchtlin-gen genutzt und vorab für eine funktionsgerechte Nutzung hergerichtet werden. Hierfür wird für den 2.BA bis Februar 2026 das Erreichen einer Baugenehmigung erforderlich. Dafür wird im Zuge dieser Ausschreibung bis inkl. Leistungsphase 4 (Genehmigungs-planung) um Angebotsabgabe gebeten. Die Bestandssituation wird in dem als Anlage 3 beigefügten Wertgutachten (Auszug) beschrieben. Als Anlage 4 sind die Berechnungen der Nutzflächen des Gebäudes Haus Henriette auf Grundlage der vorliegenden, aber veralteten Grundrissen beigefügt. Hierbei ist zu beach-ten, dass das Kellergeschoß keiner Nutzung zugeführt werden soll. Für das Dachge-schoss ist ebenfalls keine öffentliche Nutzung bzw. keine öffentliche Zugänglichkeit vor-gesehen. In einem ersten Bauabschnitt wurden bereits Haus 2 ( Bettenhaus Louise) und Haus 4 ( das alte Rezeptionshaus) ertüchtigt. Die zentrale Versorgung (Kochen, essen, Gemein-schaftsräume, Kühlung) der Bewohner findet in dem ehemaligen Rezeptionshaus statt. In einem zweiten Bauabschnitt soll das hierin beschriebene Haus Henriette, welches sich in einem weniger guten Zustand befindet, hergerichtet und in Betrieb genommen werden. Das Gebäude steht schon seit längerem leer, ist unbeheizt und teilweise undicht durch defekte Fenster oder defekte Dachziegel. Hierfür ist vorerst eine Baugenehmigung notwendig, worauf sich diese Angebotsbeschreibung für Leistungen der Objektplanung bezieht. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 bis 4. Die weiteren Projektstufen werden optional be-auftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Ihre Beauftragung hängt von der Fortführung des Projekts, insbesondere der endgültigen Entscheidung des Gesellschafters der GfA GmbH, ab.