Beschreibung
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): Die Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Die Auftraggeberin sah im vorliegenden Fall vor, eine IT-Lösung zur Erweiterung der digitalen Pflegedokumentation zu beschaffen. Nach Bestimmung der sach- und auftragsbezogenen Anforderungen an die zu beschaffende IT-Lösung sowie einer umfassenden (europaweiten) Markterkundung hat sich herausgestellt, dass ausschließlich das Produkt "Orbis U Pflege" der Dedalus Healthcare GmbH die Anforderungen der Auftraggeberin an die IT-Lösung vollumfänglich erfüllt. Folglich durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und lit. c), Abs. 6 VgV zulässig durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten konnte der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht und bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten.