Beschreibung
Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird ein Vertrag über die Lieferung und Implementierung einer umfassenden Identity and Access Management-Lösung (IAM) samt Serviceleistungen ausgeschrieben. Die angebotene Lösung muss die nachfolgenden Kriterien zur IT-Sicherheit des KHZG Fördertatbestandes Nr. 10 erfüllen. Mit den Funktionalitäten der Lösung müssen zwin-gend und nachweislich • die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.10 der KHZG-Förderrichtlinie zum Förder-tatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV und • die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt werden. Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zählen u.a.: • Lieferung von initial 5000 IAM-Softwarelizenzen als On-Premises-Lösung, • Implementierung der IAM-Software in den Klinikbetrieb sowie der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zum Bestandssystem KIS, • Erbringung von Schulungsleistungen sowie • Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen. Die Anbindung und Integration der IAM-Anwendung mit dem bestehenden Kranken-hausinformationssystem (KIS) Medico ist nicht Bestandteil der Ausschreibung und wird vom Auftraggeber selbst vorgenommen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten samt den jeweiligen Leis-tungsanforderungen an diese sind der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 des Teils C sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog als Anlage 2 des Teils C („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen)“) zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat auf eine enge technische Verzahnung der Systeme und der relevanten IT-Systemumgebung zu achten, um die Abstimmungsarbeiten an den Schnitt-stellen zu reduzieren und damit auch im Betrieb der Kliniken die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass unter anderem der Umfang von Abstimmungen durch Ausarbeitung eines Prozess- und Implementierungsstandard unmittelbar nach Auftragserteilung soweit wie möglich reduziert wird, um eine effiziente Umsetzung und den Abschluss des Projekts spätestens bis zum Ende des Jahres 2025 sicherstellen zu können.