Beschreibung
Im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens hat die Gebietskörperschaft unter Beachtung des Grundsatzes der Anbieter- und Technologieneutralität interessierte Unternehmen aufgefordert, unter Bezifferung einer konkreten Wirtschaftlichkeitslücke ein Angebot über den angestrebten Ausbau eines P2P-fähigen Netzes abzugeben, das den Endkunden zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellt (vgl. Nr. 1.1 der Gigabit- Richtlinie 2.0, im Folgenden: "gigabitfähiges Netz").