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Betrieb von Gigabit-Netzen in Teilen der Landkreises Sigmaringen, Reutlingen und Biberach awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
-
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE141 (Baden-Wuerttemberg) DE146 (Baden-Wuerttemberg) DE149 (Baden-Wuerttemberg)
CPV-Codes
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
787347-2023

Beschreibung

Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de. Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Ei-gentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH. Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber (im Folgenden „der AG“) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Schulen und Verwaltungseinrichtun-gen im Landkreis Sigmaringen, im Landkreis Reutlingen sowie im Landkreis Biberach mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung und ist ein priori-täres Ziel der Landkreisverwaltung und der Kommunen. Deshalb werden bzw. wur-den bereits auf der Gemarkung der Landkreise Sigmaringen, Reutlingen und Biberach Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Höchstge-schwindigkeitsnetzen (nachfolgend „passive Infrastruktur“ genannt) errichtet. Auf-grund der zumeist ländlich geprägten Siedlungsstruktur und einer damit verbunde-nen Unterversorgung wurden die Kommunen der Landkreise bereits früh aktiv und haben vorwiegend im Betreibermodell, gefördert, kommunale Ortsnetze ausgebaut. Ebenso sind örtliche Versorgungsunternehmen wie die Stadtwerke Reutlingen / Fair-Netz GmbH sowie die EnBW / Netze-BW / Netcom-BW seit Jahren im Infrastruktur-aufbau tätig. Ab dem Jahr 2023 plant der AG in den teilnehmenden Kommunen einen weitrei-chenden, geförderten Glasfaserausbau vorzunehmen. Die dabei entstehende passi-ve Infrastruktur sowie bereits bestehenden Infrastrukturen der an dieser Ausschrei-bung teilnehmenden Kommunen sollen weiterhin über ein Zuführungsnetz auf Glas-faserbasis an bestehende LWL-Netze Dritter („Open Access“) angebunden werden. Ebenso sollen die geschaffenen Netze die Möglichkeit bieten, perspektivisch weitere kommunale Ortsnetze (FTTB) anzuschließen. Leistungen des Netzbetriebs und Mehrfachdienste werden nicht vom AG erbracht, sondern sollen auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) vergeben und dann von diesem erbracht werden. Der AN hat dann als Konzessionär auf der Grundlage dieser Ausschreibung den Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist damit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb (insbesondere Aufbau aktiver Komponenten, Wartung, Instandhaltung, Dokumentation und Auskunftserteilung) sowie die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den AG an den AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsiegenden Bieter zustande kommt. Sofern dem AG Eigennutzungsrechte bzw. Nutzungsrechte in Bezug auf die Versorgung künftiger Versorgungsbereiche vorbehalten sind, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, werden entsprechende Regelungen hierzu im Netzbetriebsvertrag vereinbart. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Betrieb von Gigabit-Netzen in Teilen der Landkreises Sigmaringen, Reutlingen und Biberach

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