Beschreibung
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Vergabe einer Ausbildungsvorbereitung für schulmüde und schulverweigernde Jugendliche des Kreises Bergstraße. Die Maßnahme verfolgt folgende übergeordnete Zielsetzungen: - Heranführung an die Ausbildungsreife - Vorbereitung und Ermöglichung des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses - Integration in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Heranführung an den Hauptschulabschluss soll eine Erfolgsquote von 75% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 30% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Die Maßnahme richtet sich an junge Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren mit Wohnsitz im Kreis Bergstraße, insbesondere: - schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche - junge Menschen mit unzureichenden schulischen und beruflichen Kompetenzen - junge Menschen mit multiplen Integrationshemmnissen Auch Teilnehmende, die ihre Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben, können einbezogen werden. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung gestellt werden. B.1.3 Zeitlicher Umfang Die individuelle Dauer der Teilnahme wird vom Auftraggeber festgelegt und kann bis zu 12 Monate betragen. Eine vorzeitige Beendigung durch die möglichst frühzeitige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung ist anzustreben! Die Maßnahme ist als Vollzeitangebot konzipiert. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich an fünf Werktagen pro Woche. Die wöchentliche Anwesenheitspflicht beträgt 39 Stunden (ohne Pausenzeiten). Pausen sind entsprechend den arbeits- und jugendschutzrechtlichen Bestimmungen zusätzlich einzuplanen und organisatorisch sicherzustellen, werden jedoch nicht auf die wöchentliche Maßnahmestundenzahl angerechnet. Die Maßnahme soll am 01.09.2026 beginnen und zunächst 12 Monate laufen. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein erfolgreicher Verlauf liegt dann vor, wenn die unter B.1.1 genannten messbaren Ziele im Wesentlichen erreicht werden. Darüber hinaus werden bei der Bewertung auch qualitative Aspekte der Durchführung sowie die individuellen Entwicklungsfortschritte der Teilnehmenden berücksichtigt. Die Entscheidung über eine Vertragsverlängerung erfolgt auf Grundlage aller quantitativen und qualitativen Kriterien. Die Wahrnehmung der Option bedingt ebenfalls die Förderung des Projektes aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets des Landes Hessen.