Beschreibung
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat im Auftrag von insgesamt 8 Städten (Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Stadtallendorf) und Gemeinden (Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra, Weimar) des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet "Ost" in Auftrag gegeben. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat dazu im Rahmen der Richtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" sowie im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" endgültige Förderzusagen erhalten.