Beschreibung
Als Mobilfunkzubehör definiert der AG solche Gegenstände, die die Nutzbarkeit eines mobilen Endgerätes unterstützen, verbessern oder erweitern. Insbesondere sind folgende Arten von Gegenständen von der Definition erfasst: • Hüllen • Schutzfolien • Headsets für Mobilfunkendgeräte (kabellos und kabelgebunden) • Ladegeräte • Adapater und Adapterkabel • Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Brillen • Smartwatches, welche als digitale Armbanduhr mit dem zugehörigen Smartphone mittels Funk interagieren können • Erweiterungstastaturen • Lade- und Dockingstationen Weitere Produkte, wie z.B. Halterungen, Smartphone-Handschuhe sind davon ebenso erfasst. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.