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Straßentransporte von Systemen - Los 1 | Straßentransporte von Systemen - Los 2 active

Veroeffentlicht
09.02.2026
Frist
10.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEA22 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Straßentransport/-beförderung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
92861-2026

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung umfasst die Transporte, im gesamten Bundesgebiet und bei Bedarf im europäischen Raum, im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Das prognostizierte Volumen beträgt 7.150 (1.550 für das Jahr 2027, 1.650 für das Jahr 2028, 1.950 für das Jahr 2029 und 2.000 für das Jahr 2030) Transportbeauftragungen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2033 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6.150 (2.050 für das Jahr 2031, 2.050 für das Jahr 2032 und 2.050 für das Jahr 2033). Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 13.300 Transporte. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der Option. | Die Rahmenvereinbarung umfasst die Transporte, im gesamten Bundesgebiet und bei Bedarf im europäischen Raum, im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Das prognostizierte Volumen beträgt 7.150 (1.550 für das Jahr 2027, 1.650 für das Jahr 2028, 1.950 für das Jahr 2029 und 2.000 für das Jahr 2030) Transportbeauftragungen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2033 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 6.150 (2.050 für das Jahr 2031, 2.050 für das Jahr 2032 und 2.050 für das Jahr 2033). Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 13.300 Transporte. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der Option.

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