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Stadtbezirk I | Stadtbezirk II | Stadtbezirk III | Stadtbezirk IV | Stadtbezirk V | Stadtbezirk VI | Stadtbezirk VII | Stadtbezirk VIII | Stadtbezirk IX awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
08.04.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
56.787,50 EUR
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
320.208,26 EUR
Vergabedatum
07.04.2026
Region (NUTS)
DEA13 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bauwesen Bodenproben
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
236983-2026

Beschreibung

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. | Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. | Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. | Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. | Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. | Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. | Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmever

Lose (9)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Stadtbezirk I agus GmbH 56.788 EUR 320.208 EUR
2 Stadtbezirk II agus GmbH
3 Stadtbezirk III agus GmbH
4 Stadtbezirk IV ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
5 Stadtbezirk V TAUW GmbH
6 Stadtbezirk VI ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
7 Stadtbezirk VII TAUW GmbH
8 Stadtbezirk VIII ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
9 Stadtbezirk IX TAUW GmbH

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