Beschreibung
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 882.352,94 € für Softwarelizenzen und zugehörige Dienstleistungen abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit einem Los. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.