Beschreibung
Lieferung der Hardware (iPads) gemäß AG-Definitionen aus dem Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser Rahmenvereinbarung sowie der innerhalb dieser Rahmenvereinbarung getätigten Einzelabrufe im Sinne von § 2 Abs. 1, welche die weiteren Einzelheiten verbindlich regeln. Abrufberechtigt aus diesem Rahmenvertrag ist die Stadt Pinneberg. Eine produktneutrale Ausschreibung ist für dieses Los unmöglich, da iPads bereits an den Schulen im Einsatz sind und diese über den Apple School Manager verwaltet und betreut werden. Tablets anderer Hersteller (Microsoft Surface auf Windows Basis oder Android Tablets) sind mit dem von der Stadt Pinneberg eingesetzten und etablierten System für Apple iPads inkombatibel. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartnerin. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. | Lieferung der Hardware (PC und Notebooks) gemäß AG-Definitionen aus der Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser Rahmenvereinbarung sowie der innerhalb dieser Rahmenvereinbarung getätigten Einzelabrufe im Sinne von § 2 Abs. 1, welche die weiteren Einzelheiten verbindlich regeln. Abrufberechtigt aus diesem Rahmenvertrag ist die Stadt Pinneberg. Die Vornahme der Einzelabrufe ist ausschließlich dem Sachgebiet IT der Stadt Pinneberg vorbehalten. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartnerin. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.